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Merkblatt zum Grenzübergang zwichen der Russischen Föderation und der Republik Weissrussland

Erklärung über die Ordnung des Grenzübergangs zwischen der Russischen Föderation und der Republik Weissrussland für ausländische Staatsangehörigen und Staatenlose.

Gemäss den Normen des Russischen Gesetzes ( Föderales Gesetz Art.-Nr. 114-FZ von 15. August 1996 „Von der Ordnung der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation“, Gesetz der Russischen Föderation Nr.4730-1 von 1. April 1993 „Von der Landesgrenze der Russischen Föderation“)  dürfen ausländische Staatsangehörige und staatenlose Personen nur durch bestimmte Grenzübergangsstellen mit obligatorischem Kontrollverfahren in die Russische Föderation einreisen.

Auf den Auto- und Eisenbahnen durch den Russisch-Weissrussischen Grenzabschnitt der Landesgrenze der Russischen Föderation gibt es keine Grenzkontrollstellen für internationale Verkehrsmittel, die Grenzkontrollen der Personen und Fahrzeugen werden nicht durchgeführt.

Gemäss den Erklärungen des FSB Russlands zum Grenzübertrittsverfahren zwischen der Russischen Föderation und der Republik Weissrussland wird der Grenzübertritt über die Auto- und Eisenbahnen durch alle Kategorien von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Personen ungeachtet der Verfügbarkeit eines Visums, einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für Russland und Weissrussland bis zur engültigen Regelung dieses Aspekts als Verstoss gegen die etablierten Normen für das Überqueren der Landesgrenze der Russischen Föderation betrachtet.

Seit Mai 2017 ist es für Drittstaatsangehörige möglich geworden, die Russisch-Weissrussische Grenze durch die Benutzung von Direktflügen  zwischen der Russischen Föderation und der Republik Weissrussland zu überqueren. An den Russischen Flughäfen werden die Grenzkontrollen mit Beachtung der ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen durchgeführt, welche aus Weissrussland einreisen und in die Gegenrichtung ausreisen.

Es muss beachtet werden, dass die ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die bei Flugreisen nach Weissrussland durch das Russische Staatsgebiet reisen müssen, nach wie vor ein Transitvisum für Russland beantragen. Nach den internationalen Normen und dem Gesetz der Russischen Föderation dürfen alle Kategorien von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen durch die multilateralen (bilateralen) Grenzkontrollstellen, welche für die internationalen Verbindungen (internationale Flüge) offen sind. Die Liste der Grenzkontrollstellen über die Landesgrenze der Russischen Föderation wurde durch die Verordnung Nr. 2665-r. von der Regierung der Russischen Föderation von 29. November 2017 bestätigt.