Brief an den Chefredakteur der Zeitung NZZ, Herrn E.Gujer
Sehr geehrter Herr Chefredaktor,
Wir sind äusserst empört über die Veröffentlichung der beleidigenden Karikatur vom Präsidenten der Russischen Föderation W.Putin in der NZZ vom 9. Juli.
Wir glauben, dass die Meinungsfreiheit in keiner Weise mit Freiheit der Verbreitung der Beleidigungen und Fakes kompatibel ist. Wir sind gezwungen, festzustellen, dass Ihre Zeitung Aufsätze verschiedenartiger Autoren veröffentlicht, die ihre Erfindungen und Beschimpfungen hinsichtlich der Staatsführung Russlands knallhart und unbestraft verbreiten. Diesmal «übertrumpfte» die wenig bekannte junge Journalistin Marit Langschwager alle ihre Schreibkollegen damit, dass sie auf die Idee gekommen ist, ihren angeblich naiven und begeisterten Beitrag über «kreative» Memes der ukrainischen Trollfabrik (eigentlich langweilige Reposts von Internet-Archivbildern mit Benutzung von Grafikprogrammen und Flachwitzen) mit einer Karikatur des russischen Staatschefs mit Hinweisen auf Clownerei, LGBT-Gemeinschaft und «Kriegsverbrecher» zu versehen.
Wenn man von Clownerie spricht, wäre es viel angemessener dieses Thema im Kontext von der jüngeren Vergangenheit des ehemaligen ukrainischen Komikers W.Selenski zu berühren. Es gibt Videoaufzeichnungen von ziemlich verwirrenden «Auftritten» mit Beteiligung vom zukünftigen ukrainischen Präsidenten mit überbordender Vulgarität, die Sie im Internet leicht finden können. Aber nein, in der NZZ wird er als ein mächtiger «Iron Man» dargestellt (das würde Ihre Zeitung vielleicht auch für eine Art «Humor» halten). Was die Persönlichkeit des Präsidenten Russlands betrifft, ist er, wie bekannt, ein tiefgläubiger orthodoxer Mann und setzt sich für Bewahrung traditioneller christlicher Werte in der russischen Gesellschaft ein (und ist ja kein Anhänger von der LGBT-Gemeinschaft, weswegen die Regenbogenfarben auf dem Gesicht, wie man in Russland sagt, weder einem Dorf noch einer Stadt passen (oder auf Deutsch, wie die Faust aufs Auge passt). Offensichtlich gefällt das nicht allen im Westen, wo Ideen der LGBT-Gemeinschaft seit Schuljahren aktiv und zwanghaft propagiert werden. Der Ausdruck «Kriegsverbrecher» ist auch eine beweislose direkte Beleidigung. Journalistin Langschwager sollte wohl sogar nicht einmal über reale Kriegsverbrechen im Bilde sein – aber nur von der Seite ukrainischer Neonazis in Bezug auf die andersdenkende Zivilbevölkerung, vor allem im Donbass, und russische Kriegsgefangene, worüber Ihre Zeitung lieber schweigt oder Informationen karg und sehr ausweichend gibt, um die lügenhafte Linie der Idealisierung vom Kiewer Regime nicht zu beeinträchtigen.
Wir behalten uns das Recht vor, diese und mögliche künftige verleumderische und beleidigende Publikationen hinsichtlich der russischen Staatsführung in Ihrer Zeitung bei schweizerischen Strafbehörden anzuzeigen, nämlich wegen Verletzung von Art. 173 und 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (üble Nachrede und Verleumdung).
Gleichzeitig hoffen wir darauf, dass Ihre Redaktion in Zukunft die Auswahl der veröffentlichten Artikel mit mehr Qualität durchführen könnte.
Freundliche Grüsse
Pressedienst der Russischen Botschaft in der Schweiz