Kommentar der Botschaft zur Erklärung der Nationalrat über die Anerkennung des Holodomor als Völkermord
Mit grossem Befremden und Empörung haben wir die vom Schweizer Nationalrat am 24. September 2024 verabschiedete Erklärung zur Anerkennung des „Holodomor“ als einen Akt von Völkermord wahrgenommen.
Die Schweizer Gesetzgeber haben in ihrem grenzenlosen Bestreben, Kiew irgendwie zu „helfen“, eine offensichtlich falsche These über die angeblich gezielte Vernichtung des ukrainischen Volkes durch die sowjetische Staatsführung aus den staubigen Regalen gezogen. Wir müssen feststellen, dass der Nationalrat eine grob pervertierte Interpretation der vergangenen Ereignisse als „historische Waffe“ im hybriden Krieg des Westens gegen unser Land einsetzt.
Es ist besonders zynisch, das Dokument am 225. Jahrestag des Alpenfeldzugs der russischen Armee unter dem Kommando des hervorragenden Befehlshabers Alexander Suworow zu verabschieden, der einen wesentlichen Beitrag zur Befreiung der Eidgenossenschaft von der französischen Besatzung, zur Herstellung der Unabhängigkeit des Landes und zur Festigung seines neutralen Status geleistet hat.
Wir möchten die Abgeordneten, die dieses abscheuliche Dokument unterstützt haben, noch einmal an unbestreitbare historische Fakten erinnern.
Erstens war die Hungersnot der 1930er Jahre weder die erste noch die letzte in der Sowjetunion. In den Jahren 1921-22 ereignete sich eine ähnliche Tragödie im Wolgagebiet, die ukrainische und kasachische SSR, die Krim und Westsibirien waren ebenfalls betroffen. Nach Schätzungen von Historikern starben damals bis zu 5 Millionen Menschen.
Zweitens: Die Katastrophe von 1932/33, die sowohl durch Missernten und Getreidekrankheiten als auch durch die „Exzesse“ der Kollektivierung verursacht wurde, betraf neben der Ukrainischen SSR viele Regionen der RSFSR (Wolgagebiet, zentrale Schwarzerde-Region, Nordkaukasus, Ural, Krim, Teile Westsibiriens) sowie die Kasachische und die Weissrussische SSR. Rund 7 Millionen Menschen starben dabei. Diese Daten wurden u. a. in der Erklärung der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation („Zum Gedenken an die Opfer der Hungersnot der 1930er Jahre auf dem Gebiet der Sowjetunion“ anlässlich des 75. Jahrestages dieser schrecklichen Tragödie) vom 2. April 2008 veröffentlicht.
Drittens hat die Landwirtschaft in den 1930er Jahren nicht nur in der Ukrainischen SSR gelitten, sondern auch in den westlichen Regionen der Ukraine, die damals zu Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei gehörten. Dort hungerte die ukrainische Bevölkerung nicht wegen der Kollektivierung, die es dort nicht gab. Ähnliche Tragödien haben sich auch in anderen Teilen der Welt wiederholt ereignet.
So starben beispielsweise während der Massenhungersnot von 1943 im britisch regierten Bengalen zwischen 3 und 7 Millionen Menschen.
Der ideologische Mythos des „Holodomor“ wurde von ultranationalistischen und russophoben Kreisen in der Ukraine und im Westen erfunden. Er wird von dem kriminellen Regime in Kiew und seinen westlichen Geldgeber aktiv genutzt, um eine Kampagne zur Dämonisierung unseres Landes zu führen. Jede Gleichsetzung der Tragödie der 1930er Jahre mit einem Völkermord ist antihistorisch und entspricht nicht den Fakten, die durch Archivdokumente belegt sind.
Der Zweck einer neuen antirussischen Aktion der Schweiz ist klar: ein weiterer Versuch, einen Keil zwischen Russen und Ukrainern zu treiben, die im Kern ein Volk sind. Die kurzsichtige Politik des offiziellen Berns beeinträchtigt die Aussichten auf eine Normalisierung der russisch-schweizerischen Beziehungen noch weiter.
Wir raten den Schweizer Abgeordneten, die für die oben genannte Erklärung gestimmt haben, die Geschichte anderer Länder besser zu studieren, damit sie nicht als leichtgewichtige Verfasser von Urteilen zu Themen dastehen, von denen sie kaum etwas wissen.
Pressedienst der Botschaft