Kommentar der Botschaft zur Auslieferung eines russischen Staatsbürgers an die USA
Wir sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des Schweizer Bundesamtes für Justiz und die am 18. Dezember stattgefundene voreilige Organisierung der Auslieferung des russischen Staatsbürgers Wladislaw Kljuschins, der ab 21. März aufgrund eines Auslieferungsersuchens der USA verhaftet war.
Auf diese Weise sind die am 17. Dezember übermittelte Note der Botschaft der Russischen Föderation und das entsprechende Schreiben der Verteidigung ignoriert worden. Es ging um die Notwendigkeit, das Auslieferungsverfahren während der Prüfung der am 16. Dezember eingerichteten Beschwerde der Anwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gemäss Artikel 39 der EGMR-Verfahrensordnung einzustellen.
Bedauerlicherweise missachtete die Schweizer Justiz die Argumente der Anwälte zum offensichtlichen politischen Charakter des Falles, nahm die zweifelhafte Beweisgründe der amerikanischen Seite an und wies das Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation grundlos zurück.
Daher müssen wir leider feststellen, dass es um eine weitere Episode der amerikanischen "Jagd" nach russischen Bürgern in Drittstaaten geht.