Botschaft der Russischen Föderation in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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20 April / 2023

Zur Frage der Meinungsfreiheit und der Rechtfertigung des Terrorismus

Wir haben die zahlreichen Reaktionen in den Schweizer Medien und den sozialen Netzwerken auf den Kommentar der Botschaft vom 13. April zum Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung von I.Mijnssen vom 8. April («Partisanen, Himars und eine drohende ukrainische Offensive: Die Nerven in der «Terrorhauptstadt Neurusslands» liegen blank») zur Kenntnis genommen. Angesichts der öffentlichen Resonanz halten wir es für notwendig, den Standpunkt der Botschaft klarzustellen, den der Botschafter der Russischen Föderation in der Schweiz Sergei Garmonin unseren Schweizer Kolleginnen und Kollegen bei einem Gespräch im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten am 20. April schon mitgeteilt hat.

Wir möchten betonen, dass der Kommentar der Botschaft keine persönlichen Drohungen gegen den Journalisten I.Mijnssen enthielt. Die Botschaft erinnerte die NZZ-Journalisten daran, dass sie in einem Rechtsstaat leben und sich an dessen Gesetzgebung orientieren sollten, die u.a. die Unterstützung terroristischer Aktivitäten verbietet. Die Botschaft bezog sich in erster Linie auf Schweizer Rechtsnormen und erwähnte die russische nur mit Konjunktiv, um zu zeigen, dass die Unterstützung des Terrorismus nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Russland strafbar ist. Leider hat die überwiegende Mehrheit der Medien diesen Punkt ignoriert und die Situation für ihr Publikum verzerrt dargestellt.

Wir sind der Meinung, dass der Grundsatz der Meinungsfreiheit es keinesfalls zulässt, Terrorismus und die Tötung unschuldiger Zivilisten irgendwelcher Nationalität und Herkunft zu rechtfertigen.

Daher weist die Botschaft die Drohungen gegen Schweizer Journalisten kategorisch zurück. Jede Freiheit soll einen Rahmen haben, und dieser Ordnungsrahmen ist das Gesetz, wie wir dem NZZ-Journalisten in Erinnerung gerufen haben.

 

Pressedienst der russischen Botschaft in der Schweiz