- Консульские действия
- Паспортные вопросы
- Вопросы гражданства
- Оформление гражданства ребенку, оба родителя которого являются гражданами РФ
- Оформление гражданства российской федерации ребенку, один из родителей которого является гражданином рф, а второй – иностранным гражданином
- Прием в российское гражданство лиц, достигших 18 лет
- Выход из российского гражданства
- Проверка наличия гражданства Российской Федерации
- Оформление доверенностей и другие вопросы нотариата
- Консульский учет
- Вопросы социального обеспечения
- Вопросы истребования документов
- Вопросы ЗАГС
- Вопросы, связанные с утерей или кражей документов
- Требования к иностранным документам, предъявляемым в Консульский отдел
- Тариф консульских сборов, взимаемых консульскими учреждениями Российской Федерации в Швейцарской Конфедерации
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- Визовые вопросы
- Полезная Информация
- Сообщение специальной Рабочей группы МИД России по рассмотрению жалоб и обращений российских граждан, находящихся на территории иностранного государства и не имеющих возможности вернуться в Российскую Федерацию
- Список адвокатов и юридических фирм
- Таможенная информация
- О порядке пересечении российско-белорусской границы
- Информация о реализации системы Tax Free в России
- Запрет на выезд ребенка
- О наследственных правоотношениях в Швейцарии
- Государственная программа по переселению
- Оказание ритуальных услуг
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ein Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird). Der Reisepass soll mindestens 6 Monate ab dem beantragten Ausreisedatum gültig sein und mindestens zwei freie Seiten haben. Der Zustand des Passes muss einwandfrei sein;
- Der Visumantrag muss online auf dem Sonder-Webservice des Konsulardepartements des Russischen Aussenministeriums visa.kdmid.ru ausgefüllt werden;
- Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild neueren Datums (keine Ablichtungen), Format 3,5 x 4,5 cm mit neutralem Hintergrund. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
- Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Krankenversicherungspolice bzw. Bestätigung der Krankenversicherungsgesellschaft).
Die Visumunterlagen müssen KOMPLETT abgegeben werden! Nachreichen von einzelnen Unterlagen ist nicht möglich.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
Touristen
Für Touristen (maximale Aufenthaltsdauer bis max. 1 Monat) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Reisepass
- Visumantrag mit Passbild
- Krankenversicherungsnachweis
- Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit gültiger Referenz-Nummer
- Voucher des russischen Reiseveranstalters
Ein touristisches Visum kann spätestens 24 Stunden vor dem Einreisedatum ausgestellt werden.
Arten von VISA
Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport,- Kultur- oder Schüleraustausch:
- eine förmliche Originaleinladung des Russischen Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS) oder des Russischen Außenministeriums;
- oder (für Geschäfts- und Dienstreisen) von der Firma unterzeichnete Einladung auf Firmenpapier im Original aus welcher der genaue Reisezweck, die Reisedaten und der Name + Geburtsdatum und Passnummer des eingeladenen Geschäftspartners hervorgehen.
- in Einzelfällen ist eine Arbeitsbestätigung des schweizerischen Arbeitsgebers, bei Selbstständigen – Handelsregisterauszug vorzulegen.
- oder (für Studienaufenthalte, Sport-, Kultur- oder Schüleraustausch) eine Originaleinladung der russischen Empfangsorganisation.
Mehrmaliges Visum
Mehrmalige Visa werden nur aufgrund einer entsprechenden Originaleinladung oder eines Telexes des russischen Aussenministeriums ausgestellt.
Bei ununterbrochenem Aufenthalt in Russland von mehr als 3 Monaten ist eine ärztliche Bescheinigung über AIDS-Test vorzulegen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung. Sie muss die Unterschrift des Arztes, den Stempelabdruck der medizinischen Einrichtung, sowie die Nummer des Reisepasses aufweisen.
Transit
Transitvisa (maximale Durchreisedauer von bis zu 10 Tagen) werden bei Vorlage der Flug- oder Bahntickets für die ganze Reisedauer sowie des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
Besuchervisa (maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen)
Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte, die Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen):
- eine förmliche Originaleinladung augestellt durch den russischen Föderalen Migrationsdienst (FMS).
Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte von den Staatsangehörigen der Schweiz bzw. der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmässig wohnhaft sind):
- ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers muss vom Notar beglaubigt sein);
- Bestätigung des Verwandschaftsgrades;
- Kopie der Meldebestätigung des Gastgebers in Russland.
Sonderfall
Visumausstellung im Sonderfall
- Für die Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwerkranken Verwandten ersten Grades besuchen, kann ausnahmsweise ein Expressvisum bei der Vorlage eines vom russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit entsprechendem Vermerk des Telegrafbeamten oder einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
- In diesem Fall wird nur minimaler Tarif für das Visum berechnet.